Novelle der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) Trinkwasserschutz – Niedrigere Grenzwerte, Austausch von Bleileitungen sätzlich bis zum 12. Januar 2026 ausgetauscht oder stillgelegt werden Künftig müssen alte Bleileitungen grund- Die am 24. Juni 2023 in Kraft getretene Novelle der Trink- wasserverordnung sieht unter anderem die Einführung eines risikobasierten Trinkwasser- schutzes vor, führt neue Para- meter ein und legt niedrigere Grenzwerte für Schadstoffe wie Chrom, Arsen und Blei fest. Hauseigentümer werden zudem verpflichtet, alte Blei- leitungen nun endgültig still- zulegen oder auszutauschen. Gleichzeitig wurde die TrinkwV neu geordnet, um deren An- wendung zu erleichtern. Mit der Verankerung eines risikobasierten Trinkwasser- schutzes setzt die novellierte TrinkwV eine zentrale Vorgabe der EU-Trinkwasserrichtlinie um. Wasserversorger sind künftig verpflichtet, frühzeitig potenzielle Risiken und Gefah- ren für die Wasserversorgung zu erkennen, um angemessen darauf reagieren zu können. Die neue Strategie basiert auf einer Risikoabschätzung der gesamten Wasserversor- gungskette von der Wasser- gewinnung und -aufbereitung über die Speicherung sowie Verteilung bis hin zur Trink- wasserentnahme und ist auf Prävention ausgerichtet. Versorger müssen neue Grenzwerte einhalten Die chemische Überwachung des Trinkwassers wird dabei unter anderem auf per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) ausgeweitet. Zu der Chemikaliengruppe zählen geschätzt mehr als 10.000 einzelne Substanzen, die in Alltagsprodukten wie Anoraks, Pfannen und Kosmetik verar- beitet sind. Sie finden auch in Industrieprozessen Anwen- dung. Einige von ihnen dringen bis ins Trinkwasser vor. Der neue Grenzwert für PFAS wird in zwei Stufen eingeführt. Ab dem 12. Januar 2026 gelten 0,1 Mikrogramm pro Liter (µg/l) als Summengrenzwert für eine Gruppe von 20 trinkwasser- relevanten PFAS-Substanzen. Für vier spezielle Substanzen aus der PFAS-Gruppe sieht die TrinkwV ab 12. Januar 2028 zusätzlich einen Grenzwert von 0,02 µg/l für die Summe aus diesen Verbindungen fest. Außerdem werden die bereits existierenden Grenzwerte für die Schwermetalle Chrom, Arsen und Blei schrittweise abgesenkt. Neue Pflichten für Hauseigentümer Künftig müssen alte Bleilei- tungen grundsätzlich bis zum 12. Januar 2026 ausgetauscht oder stillgelegt werden. Der bisher und noch bis 2028 gel- tende Grenzwert von maximal 10 µg/l kann von Trinkwasser, das durch Bleirohre fließt, in der Regel nicht eingehalten werden. Ab 2028 wird der Grenzwert auf 5 µg/l weiter abgesenkt. Wenn das Trink- wasser nur für den eigenen Haushalt genutzt wird und eine Schädigung der Gesund- heit der Verbraucher, die die Wasserversorgungsanlage re- gelmäßig nutzen, insbesondere unter Berücksichtigung von deren Alter und Geschlecht ausgeschlossen ist, kann die Frist auf Antrag beim Gesund- heitsamt bis zum 12. Januar 2036 verlängert werden. Neue Informationspflichten Hat das Gesundheitsamt die Frist verlängert, muss der Ei- gentümer diesem mitteilen, wenn hinsichtlich der Ver- braucher, die die Wasserver- sorgungsanlage regelmäßig nutzen, eine relevante Än- derung eingetreten ist. Das gilt insbesondere, wenn Min- derjährige, Schwangere oder Frauen im gebärfähigen Alter neu hinzukommen. Außerdem muss dem Gesundheitsamt nach Ablauf der jeweiligen Frist die Erfüllung der Pflicht zur Entfernung oder Stilllegung schriftlich mitgeteilt werden. Anna Katharina Fricke Haus & Grund Deutschland Verbraucherpreisindex für Deutschland Basis 2015 = 100 2005 85,3 85,6 86,0 85,8 85,9 86,1 86,4 86,5 86,6 86,7 86,4 87,1 Jan. Feb. März April Mai Juni Juli Aug. Sep. Okt. Nov. Dez. 2006 86,8 87,2 87,2 87,5 87,5 87,7 88,0 87,6 87,6 87,6 87,6 88,3 2007 88,3 88,7 88,9 89,3 89,3 89,4 89,8 89,7 89,9 90,1 90,6 91,1 2008 90,8 91,2 91,7 91,5 92,0 92,3 92,8 92,5 92,4 92,2 92,8 92,1 2009 91,7 92,2 92,0 92,1 92,0 92,3 92,3 92,5 92,2 92,3 92,1 92,9 2010 92,3 92,7 93,2 93,2 93,2 93,2 93,3 93,4 93,3 93,4 93,6 94,1 2011 93,9 94,5 95,0 95,1 95,0 95,1 95,3 95,4 95,6 95,6 95,7 96,0 2012 95,8 96,5 97,1 96,9 96,8 96,7 97,1 97,4 97,5 97,5 97,6 97,9 2013 97,4 98,0 98,4 98,0 98,4 98,5 98,9 98,9 98,9 98,7 98,9 98,3 2014 98,5 99,2 99,5 99,4 99,2 99,5 99,7 99,8 99,8 99,5 99,5 99,5 2015 98,5 99,2 99,7 100,2 100,4 100,4 100,6 100,6 100,5 100,5 99,7 99,7 2016 99,0 99,3 100,0 100,1 100,6 101,7 101,1 101,0 101,0 101,2 100,5 101,2 2017 100,6 101,2 101,4 101,8 101,8 102,1 102,5 102,6 102,7 102,5 102,1 102,6 2018 102,0 102,3 102,9 103,1 103,9 104,0 104,4 104,5 104,7 104,9 104,2 114,2 2019 103,4 103,8 104,2 105,2 105,4 105,7 106,2 106,0 106,0 106,1 105,3 105,8 2020 105,2 105,6 105,7 106,1 106,0 106,6 106,1 106,0 105,8 105,9 105,0 105,5 2021 106,3 107,0 107,5 108,2 108,7 109,1 110,1 110,1 110,1 110,7 110,5 111,1 WA 10/2023 Neu für 2023: Basis 2020 = 100 2023 2022 111,5 114,3 112,5 115,2 115,3 116,1 116,2 116,6 117,3 116,5 117,4 116,8 118,4 117,1 118,8 117,5 121,1 122,2 121,6 120,6 13