Weitere aktuelle Hinweise zu den Straßenreinigungsgebühren-Verfahren In zahlreichen laufenden Verfahren hat aha jetzt schriftsätzlich gegenüber dem Verwaltungsgericht erklärt, die Klägerseite klaglos zu stellen. Zum näheren Verständnis weist das Verwaltungsgericht darauf hin, dass die bedeute, dass aha von sich aus die Festsetzungen von Straßenreinigungsgebühren aufhebt, soweit diese mit der Klage angegriffen worden sind. Zugleich bittet das Verwaltungsgericht die Kläger daraufhin nunmehr das Klageverfahren für erledigt zu erklären, damit es eingestellt werden kann und aha die Kosten auferlegt werden können. Zahlreiche Anfragen erreichen uns, was jetzt zu tun sei. Jetzt muss aha seine Ankün- digung umsetzen und neue Bescheide erteilen, in denen die Straßenreinigungsgebüh- ren auf 0,00 € lauten. Unsere Empfehlung: Sollten Sie zwischenzeitlich von aha einen neuen Bescheid bekommen haben, mit dem die Straßenreinigungsgebüh- ren auf 0,00 € festgesetzt wor- den sind, können Sie an das Verwaltungsgericht schreiben und mitteilen, dass Sie den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklären. Sollten Sie trotz der Ankündi- gung von aha diesen Bescheid noch nicht erhalten haben, sollten Sie dem Gericht mit- teilen, dass Sie von aha noch keinen Bescheid über die Auf- hebung der Festsetzung der Straßenreinigungsgebühren, das heißt einen Bescheid, mit dem die Straßenreinigungsge- bühren auf 0,00 € festgesetzt werden, erhalten haben. So- wie jedoch aha seine Ankün- digung umgesetzt hat und Sie diesen Bescheid vorliegen haben, Sie umgehend den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklären werden. Aha hat bislang in allen Ver- fahren die Klaglosstellung erklärt. Das hat zur Folge, dass das Verwaltungsgericht, sowie Ihre Erledigungserklä- rung vorliegt, per Beschluss das Verfahren einstellen und aha die Kosten des Verfahrens auferlegen wird. Wenn Ihnen dieser Beschluss des Verwaltungsgerichts vor- liegt, müssen Sie dann noch einmal an das Gericht schrei- ben und die sogenannte Kos- tenfestsetzung beantragen. Die Formulierung lautet: (Aktenzeichen) In der Verwaltungsrechtssache (Name) ./. aha wird beantragt, die Kosten gegen den Verfahrensgegner gem. §§ 103 ff. ZPO festzusetzen. Darunter sind Ihre Verfahrenskosten aufzuführen, also insbesondere die von Ihnen eingezahlten Gerichtskosten. Verbraucherpreisindex für Deutschland Basis 2015 = 100 2005 85,3 85,6 86,0 85,8 85,9 86,1 86,4 86,5 86,6 86,7 86,4 87,1 Jan. Feb. März April Mai Juni Juli Aug. Sep. Okt. Nov. Dez. 2006 86,8 87,2 87,2 87,5 87,5 87,7 88,0 87,6 87,6 87,6 87,6 88,3 2007 88,3 88,7 88,9 89,3 89,3 89,4 89,8 89,7 89,9 90,1 90,6 91,1 2008 90,8 91,2 91,7 91,5 92,0 92,3 92,8 92,5 92,4 92,2 92,8 92,1 2009 91,7 92,2 92,0 92,1 92,0 92,3 92,3 92,5 92,2 92,3 92,1 92,9 2010 92,3 92,7 93,2 93,2 93,2 93,2 93,3 93,4 93,3 93,4 93,6 94,1 2011 93,9 94,5 95,0 95,1 95,0 95,1 95,3 95,4 95,6 95,6 95,7 96,0 2012 95,8 96,5 97,1 96,9 96,8 96,7 97,1 97,4 97,5 97,5 97,6 97,9 2013 97,4 98,0 98,4 98,0 98,4 98,5 98,9 98,9 98,9 98,7 98,9 98,3 2014 98,5 99,2 99,5 99,4 99,2 99,5 99,7 99,8 99,8 99,5 99,5 99,5 2015 98,5 99,2 99,7 100,2 100,4 100,4 100,6 100,6 100,5 100,5 99,7 99,7 2016 99,0 99,3 100,0 100,1 100,6 101,7 101,1 101,0 101,0 101,2 100,5 101,2 2017 100,6 101,2 101,4 101,8 101,8 102,1 102,5 102,6 102,7 102,5 102,1 102,6 2018 102,0 102,3 102,9 103,1 103,9 104,0 104,4 104,5 104,7 104,9 104,2 114,2 2019 103,4 103,8 104,2 105,2 105,4 105,7 106,2 106,0 106,0 106,1 105,3 105,8 2020 105,2 105,6 105,7 106,1 106,0 106,6 106,1 106,0 105,8 105,9 105,0 105,5 2021 106,3 107,0 107,5 108,2 108,7 109,1 110,1 110,1 110,1 110,7 110,5 111,1 WA 03/2023 Neu für 2023: Basis 2020 = 100 2023 2022 111,5 114,3 112,5 115,3 116,2 117,3 117,4 118,4 118,8 121,1 122,2 121,6 120,6 13