Gastaufnahme- und Vermittlungsbedingungen für Beherbergungsleistungen 73 Sehr geehrter Gast, wir freuen uns über Ihr Interesse an der Buchung einer Unterkunft bei einem Gastgeber in unserer Reiseregion Seenland Oder-Spree. Im Falle des Zustandekommens eines Gastaufnahmevertrages werden der Gast- geber und der Seeland Oder-Spree e.V. – nachstehend „SOS“ abge- kürzt – ihre ganze Kraft und Erfahrung einsetzen, um Ihren Aufenthalt so angenehm wie möglich zu gestalten. Hierzu tragen auch klare rechtliche Vereinbarungen über Ihre Rechte und Pflichten als Gast und die Rechte und Pflichten Ihres Gastgebers bei, die mit Ihnen in Form der nachfolgen- den Gastaufnahmebedingungen getroffen werden sollen. Diese Gastauf- nahmebedin-gungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des im Buchungsfall zwischen Ihnen und Ihrem Gastgeber zu Stande kommen- den Gastaufnahmevertrages. Bitte lesen Sie die Gastaufnahmebedin- gungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen daher vor Ihrer Buchung sorgfältig durch. 1. Stellung der SOS ; Geltungsbereich dieser Vertragsbedingungen 1.1. SOS ist Betreiber der jeweiligen Internetauftritte bzw. Herausgeber entsprechender Gastgeberverzeichnisse, Kataloge, Flyer oder sonstiger Printmedien und Onlineauftritte, soweit SOS dort als Herausgeber/Betrei- ber ausdrücklich bezeichnet ist. 1.2. Soweit SOS weitere Leistungen der Gastgeber vermittelt, die keinen erheblichen Anteil am Gesamtwert der Leistungen des Gastgebers aus- machen und weder ein wesentliches Merkmal der Leistungszusammen- stellung des Gastgebers oder vom SOS selbst darstellen noch als solches beworben werden hat SOS lediglich die Stellung eines Vermittlers von Unterkunftsleistungen. 1.3. Der SOS hat als Vermittler die Stellung eines Anbieters verbundener Reiseleistungen, soweit nach den gesetzlichen Vorschriften des § 651w BGB die Voraussetzungen für ein Angebot verbundener Reiseleistungen des SOS vorliegen. 1.4. Unbeschadet der Verpflichtungen des SOS als Anbieter verbundener Reiseleistungen (insbesondere Übergabe des gesetzlich vorgesehenen Formblatts und Durchführung der Kundengeldabsicherung im Falle einer Inkassotätigkeit des SOS) und der rechtlichen Folgen bei Nichterfüllung dieser gesetzlichen Verpflichtungen ist der SOS im Falle des Vorliegens der Voraussetzungen nach Ziff. 1.2. oder 1.3. weder Reiseveranstalter noch Vertragspartner des im Buchungsfalle zu Stande kommenden Gastaufnah- mevertrages. Der SOS haftet daher nicht für die Angaben des Gastgebers zu Preisen und Leistungen, für die Leistungserbringung selbst sowie für Leistungsmängel. Für alle Vertragsabschlüsse gilt unabhängig vom Zeitpunkt des Ver- tragsschlusses : 1.5. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen gelten, soweit wirksam ver- einbart, für Gastaufnahmeverträge, bei denen Buchungsgrundlagen die von dem SOS herausgegebenen Gastgeberverzeichnisse, Kataloge oder Unterkunftsangebote in Internetauftritten sind. 1.6. Den Gastgebern bleibt es vorbehalten, mit dem Gast andere als die vorliegenden Gastaufnahmebedingungen zu vereinbaren oder ergänzen- de oder abweichende Vereinbarungen zu den vorliegenden Gastaufnah- mebedingungen zu treffen. 2. Vertragsschluss 2.1. Für alle Buchungsarten gilt : a) Grundlage des Angebots des Gastgebers und der Buchung des Gastes sind die Beschreibung der Unterkunft und die ergänzenden Infor- mationen in der Buchungsgrundlage (z.B. Klassifizierungserläuterungen) soweit diese dem Gast bei der Buchung vorliegen. b) Entsprechend den gesetzlichen Verpflichtungen wird der Gast darauf hingewiesen, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Ziff. 9 BGB) bei Gastaufnahmeverträgen, die im Fernabsatz (Briefe, Ka- taloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst versen- dete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk und Telemedien) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht sondern lediglich die gesetzlichen Regelungen über die Nichtinanspruchnahme von Mietleistungen (§ 537 BGB) gelten (siehe hierzu auch Ziff. 6 dieser Gastaufnahmebedingungen). c) Bei der Buchung durch Vereine, Verbände, Firmen, Behörden und Ins- titutionen ist Vertragspartner des Gastaufnahmevertrages und Zahlungs- pflichtiger ausschließlich diese, nicht der einzelne Gast, soweit diese die Buchung nicht ausdrücklich als rechtsgeschäftliche Vertreter namens und in Vollmacht des Gastes vornehmen 2.2. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder per Telefax erfolgt, gilt : a) Mit der Buchung bietet der Gast dem Gastgeber den Abschluss des Gastaufnahmevertrages verbindlich an. b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung des Gastgebers (Buchungsbestätigung) beim Gast zustande. Sie bedarf kei- ner Form, so dass auch mündliche und telefonische Bestätigungen für den Gast und den Gastgeber rechtsverbindlich sind. Im Regelfall wird der Gastgeber dem Gast bei mündlich oder telefonisch erfolgten Buchungsbestätigungen zusätzlich eine schriftliche Ausfertigung der Bu- chungsbestätigung übermitteln. Mündliche oder telefonische Buchungen durch den Gast führen bei entsprechender verbindlicher mündlicher oder telefonischer Bestätigung durch den Gastgeber jedoch auch dann zum verbindlichen Vertragsabschluss, wenn dem Gast die entsprechende schriftliche zusätzliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung nicht zu- geht. c) Unterbreitet der Gastgeber dem Gast auf dessen Wunsch hin ein spezi- elles Angebot, so liegt darin, abweichend von den vorstehenden Regelun- gen, ein verbindliches Vertragsangebot des Gastgebers an den Gast, soweit es sich hierbei nicht um eine unverbindliche Auskunft über verfügbare Unterkünfte und Preise handelt. In diesen Fällen kommt der Vertrag, ohne dass es einer entsprechenden Rückbestätigung durch den Gastgeber bedarf, zu Stande, wenn der Gast dieses Angebot inner- halb einer im Angebot gegebenenfalls genannten Frist ohne Einschrän- kungen, Änderungen oder Erweiterungen durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung, Restzahlung oder Inanspruchnahme der Unterkunft annimmt. 2.3. Bei Buchungen, die im Internet erfolgen, gilt für den Vertragsab- schluss : a) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) „zahlungspflichtig buchen“ bietet der Gast dem Gastgeber den Abschluss des Gastaufnah- mevertrages verbindlich an. Dem Gast wird der Eingang seiner Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt. b) Die Übermittlung des Vertragsangebots durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ begründet keinen Anspruch des Gastes auf das Zustandekommen eines Gastaufnahmevertrages entsprechend seiner Buchungsangaben. Der Gastgeber ist vielmehr frei in seiner Ent- scheidung, das Vertragsangebot des Gastes anzunehmen oder nicht. c) Der Vertrag kommt durch den Zugang der Buchungsbestätigung beim Gast zu Stande. d) Erfolgt die Buchungsbestätigung sofort nach Vornahme der Buchung des Gastes durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ durch entsprechende Darstellung der Buchungsbestätigung am Bild- schirm (Buchung in Echtzeit), so kommt der Gastaufnahmevertrag mit Zugang und Darstellung dieser Buchungsbestätigung beim Gast zu Stan- de. In diesem Fall wird dem Gast die Möglichkeit zur Speicherung und zum Ausdruck der Buchungsbestätigung angeboten. Die Verbindlichkeit des Gastaufnahmevertrages ist jedoch nicht davon abhängig, dass der Gast diese Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck nutzt. Im Regelfall erhält der Gast zusätzlich eine Ausfertigung der Buchungsbestä- tigung per E-Mail, E-Mail-Anhang, Post oder Fax übermittelt. Der Zugang einer solchen zusätzlich übermittelten Buchungsbestätigung ist jedoch nicht Voraussetzung für die Rechtsverbindlichkeit des Gastaufnahmever- trages. 3. Preise und Leistungen 3.1. Die in der Buchungsgrundlage (Gastgeberverzeichnis, Angebot des Gastgebers, Internet) angegebenen Preise sind Endpreise und schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer und alle Nebenkosten ein, soweit bezüg- lich der Nebenkosten nichts anders angegeben ist. Gesondert anfallen und ausgewiesen sein können Kurbeitrag/Kurtaxe sowie Entgelte für verbrauchsabhängig abgerechnete Leistungen (z.B. Strom, Gas, Wasser, Kaminholz) und für Wahl- und Zusatzleistungen, die erst vor Ort gebucht oder in Anspruch genommen werden. 3.2. Die vom Gastgeber geschuldeten Leistungen ergeben sich aus- schließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung, den Angaben zur Unterkunft und den Leistungen des Gastgebers in der Buchungsgrund- lage sowie aus etwa ergänzend mit Ihnen ausdrücklich getroffenen Ver- einbarungen. 4. Zahlung 4.1. Die Fälligkeit von Anzahlung und Restzahlung richtet sich nach der zwischen dem Gast und dem Gastgeber getroffenen und in der Buchungsbestätigung vermerkten Vereinbarung. Ist eine besondere Ver- einbarung nicht getroffen worden, so ist der gesamte Unterkunftspreis einschließlich der Entgelte für Nebenkosten und Zusatzleistungen zum Aufenthaltsende zahlungsfällig und an den Gastgeber zu bezahlen. 4.2. Der Gastgeber kann nach Vertragsabschluss eine Anzahlung von bis zu 20 % des Gesamtpreises der Unterkunftsleistungen und gebuchter Zu- satzleistungen verlangen, soweit im Einzelfall zur Höhe der Anzahlung nichts anderes vereinbart ist. 4.3. Der Gastgeber kann bei Aufenthalten von mehr als 1 Woche nach deren Ablauf die Vergütung für zurückliegende Aufenthaltstage sowie für Zusatzleistungen (z.B. im Unterkunftspreis nicht enthaltene Verpfle- gungsleistungen, Entnahmen aus der Minibar) abrechnen und zahlungs- fällig stellen. 4.4. Zahlungen in Fremdwährungen sind nicht möglich. Kreditkartenzah- lungen sind nur möglich, wenn dies vereinbart oder vom Gastgeber all- gemein durch Aushang angeboten wird. Zahlungen am Aufenthaltsende sind nicht durch Überweisung möglich. 4.5. Leistet der Gast eine vereinbarte Anzahlung und/oder die Restzah- lung trotz einer Mahnung des Gastgebers mit angemessener Fristsetzung nicht oder nicht vollständig innerhalb der angegebenen Frist, so ist der Gastgeber, soweit er selbst zur Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist und soweit kein gesetzliches oder vertragliches Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht des Gastes besteht, berech- tigt, vom Vertrag mit dem Gast zurückzutreten und von ihm Rücktritts- kosten gemäß Ziff. 6 dieser Bedingungen zu fordern. 5. An- und Abreise 5.1. Die Anreise des Gastes hat zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne beson- dere Vereinbarung spätestens bis 18 :00 Uhr zu erfolgen. 5.2. Für spätere Anreisen gilt : a) Der Gast ist verpflichtet dem Gastgeber spätestens bis 18 :00 Uhr oder zum vereinbarten Anreisezeitpunkt Mitteilung zu machen, falls er verspä- tet anreist oder die gebuchte Unterkunft bei mehrtägigen Aufenthalten erst an einem Folgetag beziehen will. b) Erfolgt eine fristgerechte Mitteilung nicht, ist der Gastgeber berech- tigt, die Unterkunft anderweitig zu belegen. Für die Zeit der Nichtbele- gung gelten die Bestimmungen über den Rücktritt bzw. die Nichtanreise des Gastes in diesen Gastaufnahmebedingungen entsprechend. c) Für Belegungszeiten, in denen der Gast aufgrund verspäteter Anreise die Unterkunft nicht in Anspruch nimmt, gelten die Bestimmungen über den Rücktritt bzw. die Nichtanreise des Gastes in diesen Gastaufnahme- bedingungen entsprechend. Der Gast hat für solche Belegungszeiten keine Zahlungen an den Gastgeber zu leisten, wenn der Gastgeber ver- traglich oder gesetzlich für die Gründe der späteren Ankunft bzw. der Nichtbelegung einzustehen hat. 5.3. Die Freimachung der Unterkunft des Gastes hat zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne besondere Vereinbarung spätestens bis 12 :00 Uhr des Abreisetages zu erfolgen. Bei nicht fristgemäßer Räumung der Unterkunft kann der Gastgeber eine entsprechende Mehrvergütung verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt dem Gastgeber vorbehalten. Ein Anspruch der Nutzungen der Einrichtungen des Unter- kunftsbetriebs des Gastgebers nach 12 :00 Uhr des Abreisetages besteht nur im Falle eines diesbezüglichen allgemeinen Hinweises des Gastgebers oder einer mit dieser im Einzelfall getroffenen Vereinbarung. 6. Rücktritt und Nichtanreise 6.1. Im Falle eines Rücktritts oder der Nichtanreise des Gastes bleibt der Anspruch des Gastgebers auf Bezahlung des vereinbarten Aufenthalts- preises einschließlich des Verpflegungsanteils und der Entgelte für Zu- satzleistungen, bestehen. Dies gilt nicht, soweit dem Gast vom Gastgeber im Einzelfall ein kostenloses Rücktrittsrecht eingeräumt wurde und dem Gastgeber die Erklärung des Gastes über die Ausübung dieses kostenlosen Rücktrittsrechts, die keiner bestimmten Form bedarf, fristgerecht zugeht. 6.2. Der Gastgeber hat sich im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäfts- betriebes, ohne Verpflichtung zu besonderen Anstrengungen und unter Berücksichtigung des besonderen Charakters der gebuchten Unterkunft (z.B. Nichtraucherzimmer, Familienzimmer) um eine anderweitige Ver- wendung der Unterkunft zu bemühen. 6.3. Soweit dem Gastgeber für den vom Gast gebuchten Zeitraum eine anderweitige Belegung möglich ist, wird er sich auf seinen Anspruch nach Ziff. 6.1 die Einnahmen aus einer solchen anderweitigen Belegung, so- weit eine solche nicht möglich ist, ersparte Aufwendungen anrechnen lassen. 6.4. Nach den von der Rechtsprechung anerkannten Prozentsätzen für die Bemessung ersparter Aufwendungen, ist der Gast verpflichtet, unter Berücksichtigung gegebenenfalls nach Ziff. 6.3 anzurechnender Beträge an den Gastgeber die folgenden Beträge zu bezahlen, jeweils bezogen auf den gesamten Preis der Unterkunftsleistungen (einschließlich aller Ne- benkosten), jedoch ohne Berücksichtigung von Kurbeiträgen : • Bei Ferienwohnungen/Unterkünften ohne Verpflegung • Bei Übernachtung/Frühstück 90 % 80 % 70 % • Bei Halbpension • Bei Vollpension 60 % 6.5. Es bleibt dem Gast ausdrücklich vorbehalten, dem Gastgeber nach- zuweisen, dass die ersparten Aufwendungen wesentlich höher sind, als die vorstehend berücksichtigten Abzüge, bzw. dass eine anderweitige Verwendung der Unterkunftsleistungen oder sonstigen Leistungen statt- gefunden hat. Im Falle eines solchen Nachweises ist der Gast nur ver- pflichtet, den entsprechend geringeren Betrag zu bezahlen. 6.6. Dem Gast wird der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversiche- rung dringend empfohlen. 6.7. Die Rücktrittserklärung ist bei allen Buchungen direkt an den Gast- geber zu richten und sollte im Interesse des Gastes in Textform erfolgen. 7. Pflichten des Gastes ; Kündigung durch den Gast 7.1. Der Gast ist verpflichtet, eine Hausordnung oder Hofordnung, die ihm bekannt gegeben wurde oder für die aufgrund entsprechender Hinweise eine zumutbare Möglichkeit der Kenntnisnahme bestand, zu beachten. 7.2. Der Gast ist verpflichtet, dem Gastgeber auftretende Mängel und Störungen unverzüglich anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Unter- bleibt diese Mängelanzeige des Gastes schuldhaft, können Ansprüche des Gastes an den Gastgeber ganz oder teilweise entfallen. 7.3. Der Gast kann den Vertrag nur bei erheblichen Mängeln oder Stö- rungen kündigen. Der Gast hat dem Gastgeber zuvor im Rahmen der Mängelanzeige eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen, es sei denn, dass die Abhilfe unmöglich ist, vom Gastgeber verweigert wird oder die sofortige Kündigung durch ein besonderes, dem Gastgeber erkennbares Interesse des Gastes sachlich gerechtfertigt ist oder dem Gast aus solchen Gründen die Fortsetzung des Aufenthalts objektiv unzumutbar ist. 7.4. Eine Mitnahme und Unterbringung von Haustieren in der Unterkunft ist nur im Falle einer ausdrücklichen diesbezüglichen Vereinbarung zuläs- sig, wenn der Gastgeber in der Ausschreibung diese Möglichkeit vorsieht. Der Gast ist im Rahmen solcher Vereinbarungen zu wahrheitsgemäßen Angaben über Art und Größe verpflichtet. Verstöße hiergegen können den Gastgeber zur außerordentlichen Kündigung des Gastaufnahmever- trag berechtigen. 8. Haftungsbeschränkung 8.1. Der Gastgeber haftet unbeschränkt, – soweit der Schaden aus der Verletzung einer wesentlichen Pflicht resul- tiert, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Ver- tragszwecks gefährdet – soweit der Schaden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultiert. Im Übrigen ist die Haftung des Gastgebers beschränkt auf Schäden, die durch den Gastgeber oder dessen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. 8.2. Die eventuelle Gastwirtshaftung des Gastgebers für eingebrachte Sachen gemäß §§ 701 ff. BGB bleibt durch diese Regelung unberührt. 8.3. Der Gastgeber haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammen- hang mit Leistungen, die während des Aufenthalts für den Gast erkenn- bar als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Ein- trittskarten, Karten für Beförderungsleistungen, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.). Entsprechendes gilt für Fremd- leistungen, die vom Gastgeber bereits zusammen mit der Buchung der Unterkunft vermittelt werden, soweit diese in der Ausschreibung bzw. der Buchungsbestätigung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind. 9. Besondere Regelungen im Zusammenhang mit Pandemien (insbesondere dem Corona-Virus) 9.1. Die Parteien sind sich einig, dass die vereinbarten Leistungen durch den jeweiligen Gastgeber stets unter Einhaltung und nach Maßgabe, der zum jeweiligen Reisezeitpunkt geltenden behördlichen Vorgaben und Auflagen erbracht werden. 9.2. Der Gast erklärt sich einverstanden, angemessene Nutzungsrege- lungen oder -beschränkungen vom SOS und den Gastgebern bei der Inanspruchnahme von Leistungen zu beachten und im Falle von auftre- tenden typischen Krankheitssymptomen den Gastgeber unverzüglich zu verständigen. 9.3. Durch die vorstehenden Regelungen bleiben etwaige Gewährleis- tungsrechte des Gastes, insbesondere aus § 536 BGB, unberührt. 10. Alternative Streitbeilegung ; Rechtswahl und Gerichtsstand 10.1. Der SOS und der Gastgeber weisen im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass weder der SOS noch der Gastgeber derzeit an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilneh- men. Sofern die Teilnahme an einer Einrichtung zur Verbraucherstreitbei- legung nach Drucklegung dieser Vermittlungs- und Gastaufnahmebedin- gungen für den SOS oder den Gastgeber verpflichtend würde, wird der Gast hierüber in geeigneter Form informiert. Für alle Vermittlungs- und Gastaufnahmeverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, wird auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform htt- ps ://ec.europa.eu/consumers/odr/ hingewiesen. 10.2. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Gastgeber und dem Gast findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Entsprechendes gilt für das sonstige Rechtsverhältnis. 10.3. Der Gast kann den Gastgeber nur an dessen Sitz verklagen. 10.4. Für Klagen des Gastgebers gegen den Gast ist dessen Wohnsitz maßgebend. Für Klagen gegen Gäste, die Kaufleute, juristische Perso- nen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland ha- ben, oder deren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Gastgebers vereinbart. 10.5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und inso- weit auf den Vertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen der Europäischen Union oder andere internationale Bestimmungen anwend- bar sind. ------------------------------------------------------------------------------------------------ © Urheberrechtlich geschützt ; Noll & Hütten Rechtsanwälte ; Stuttgart | München ------------------------------------------------------------------------------------------------ Vermittler der Gastaufnahmeverträge ist : Seenland Oder-Spree e.V. Ulmenstraße 15 15526 Bad Saarow Tel. : 033631 868100 info@seenland-os.de www.seenland-oderspree.de